Für viele Kinder ist der Schulalltag eine Herausforderung – sei es durch körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen. Damit auch diese Kinder erfolgreich am Unterricht teilnehmen können, gibt es in Deutschland eine wichtige Unterstützung: den Schulbegleiter. Doch was genau macht ein Schulbegleiter eigentlich? Wann besteht Anspruch? Und wie finden Eltern die passende Unterstützung? In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen verständlich und praxisnah alle wichtigen Informationen bieten.
Was ist ein Schulbegleiter?
Ein Schulbegleiter, auch Integrationshelfer oder Inklusionshelfer genannt, ist eine individuelle Assistenzperson, die ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag begleitet. Die Aufgabe besteht darin, dem Kind die Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen.
Schulbegleiter sind keine Lehrer oder Therapeuten. Sie greifen nicht in die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts ein, sondern unterstützen das Kind in Alltags- und Lernsituationen, damit es möglichst selbstständig lernen kann.
Wer braucht einen Schulbegleiter?
Ein Schulbegleiter kommt in Frage für Kinder mit:
- körperlichen Beeinträchtigungen, z. B. Rollstuhlfahrer
- geistigen Behinderungen
- Autismus-Spektrum-Störungen
- ADHS oder psychischen Erkrankungen
- Lernbehinderungen oder starken Verhaltensauffälligkeiten
- emotionalen Problemen, die zu Schulangst führen können
Ziel ist es, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Dabei geht es nicht nur um das Lernen, sondern auch um die soziale Integration des Kindes.
Welche Aufgaben hat ein Schulbegleiter?
Die Aufgaben eines Schulbegleiters richten sich immer nach dem individuellen Bedarf des Kindes. Zu den häufigsten Tätigkeiten gehören:
- Unterstützung bei der Orientierung im Schulgebäude
- Hilfe bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern
- Motivation und Strukturierung im Unterricht
- Begleitung bei Ausflügen und Klassenfahrten
- Verhaltenstraining und emotionale Stabilisierung
- Hilfestellung bei der Organisation von Schulmaterialien
- Begleitung in Pausen oder beim Mittagessen
Wichtig: Ein Schulbegleiter soll Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Das bedeutet, dass das Kind zur Selbstständigkeit angeleitet wird, nicht dauerhaft abhängig bleibt.
Wer stellt den Schulbegleiter?
Je nach Bundesland und Schulform kann der Schulbegleiter von unterschiedlichen Trägern gestellt werden:
- Sozialdienste oder gemeinnützige Träger
- private Anbieter von Schulbegleitdiensten
- in manchen Fällen auch über die Schule selbst
Die Auswahl des geeigneten Begleiters erfolgt in Absprache mit dem Jugendamt oder dem Sozialamt und natürlich mit den Eltern. Es kann sinnvoll sein, einen Anbieter mit Erfahrung im Umgang mit bestimmten Beeinträchtigungen zu wählen.

Wie wird ein Schulbegleiter beantragt?
Die Beantragung eines Schulbegleiters erfolgt in mehreren Schritten:
- Feststellung des Bedarfs: Ein ärztliches Gutachten oder eine pädagogische Stellungnahme (z. B. vom Kinderarzt, Psychologen oder der Schule) ist nötig.
- Antrag stellen: Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt (für seelische Behinderungen) oder Sozialamt (bei körperlichen/geistigen Behinderungen) gestellt.
- Prüfung durch den Kostenträger: Es wird geprüft, ob ein rechtlicher Anspruch besteht.
- Bescheid & Auswahl des Trägers: Bei Bewilligung kann die Familie gemeinsam mit dem Amt einen Träger auswählen.
- Beginn der Schulbegleitung: Die Begleitung beginnt zum Schulstart oder sobald eine passende Person gefunden wurde.
Wichtig: Eine frühzeitige Antragstellung – idealerweise vor Beginn des Schuljahres – erleichtert den Ablauf.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Schulbegleitung werden in der Regel von der öffentlichen Hand übernommen
Eltern müssen also in der Regel nichts bezahlen. Dennoch lohnt es sich, frühzeitig mit dem zuständigen Amt Kontakt aufzunehmen, um alle Voraussetzungen zu klären.
Welche Qualifikation hat ein Schulbegleiter?
Die Anforderungen an Schulbegleiter variieren je nach Art der Behinderung und Träger:
- Für leichte Unterstützungsbedarfe reichen oft sozial engagierte Menschen ohne spezielle Ausbildung
- Bei komplexeren Bedarfen sind pädagogisch geschulte Fachkräfte oder sogar Heilerziehungspfleger oder Erzieher im Einsatz
Ein guter Schulbegleiter zeichnet sich durch Einfühlungsvermögen, Geduld, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit zur Abgrenzung aus. Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern.
Wie können Eltern die Zusammenarbeit unterstützen?
Die erfolgreiche Integration eines Schulbegleiters hängt auch von der Kommunikation zwischen allen Beteiligten ab. Eltern können helfen durch:
- Offenen Austausch mit Schule und Begleiter
- Klare Informationen über die Bedürfnisse des Kindes
- Regelmäßige Gespräche zur Reflexion und Anpassung
- Vertrauen in die Arbeit des Begleiters
Ein unterstützendes Umfeld erleichtert es dem Kind, Vertrauen zu fassen und sich im Schulalltag sicher zu fühlen.
Was tun, wenn es nicht klappt?
Wie in jeder zwischenmenschlichen Beziehung kann es auch in der Schulbegleitung zu Konflikten oder Schwierigkeiten kommen. Wichtig ist:
- Frühzeitig das Gespräch suchen
- Klärung mit Schule und Träger anstreben
- Wechsel des Begleiters erwägen, wenn nötig
Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. Es darf nicht in einer Situation bleiben, die es zusätzlich belastet.
Fazit: Schulbegleitung als Chance für mehr Teilhabe
Ein Schulbegleiter kann für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf der Schlüssel zu einem erfolgreichen Schulalltag sein. Er ermöglicht Teilhabe, soziale Integration und individuelle Förderung. Für Eltern ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht allein sind – es gibt Unterstützung durch Ämter, Schulen und spezialisierte Anbieter wie educationhelp.de, die helfen, den passenden Weg zu finden.