Antragsstellung
Der Antragsstellungsprozess
Zu einer Partnerschaft gehören Zwei – EducationHelp möchte Ihnen eine ganzheitliche Beratungshilfe bei der Bewältigung bürokratischer Herausforderungen anbieten, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zum Prozess der Antragstellung:
1. EINHOLEN DES ÄRZTLICHEN ATTEST
Der erste Schritt auf dem Weg, eine Schul-/Individualbegleitung beanspruchen zu können liegt darin, dass Sie ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer Behinderung oder Einschränkung einholen.
2. STELLUNGNAHME DER BILDUNGSEINRICHTUNG
Daraufhin sollten Sie ein Gespräch mit der zuständigen Person der Bildungseinrichtung aufsuchen, um sich eine Stellungnahme zum Begleitbedarf aushändigen zu lassen – gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite.
3. EINREICHEN DES FÖRDERANTRAGES
Als Erziehungsberechtigte müssen Sie einen Förderantrag bei dem zuständigen Amt einreichen. Die Kontaktaufnahme zum Kostenträger bildet einen wichtigen Schritt hinsichtlich der Inanspruchnahme unseres Angebots.
Mit dem Förderantrag ist die Stellungnahme der Bildungseinrichtung und das ärztliche Gutachten einzureichen.
4. BEDARFSPRÜFUNGSPHASE
5. GENEHMIGUNG DURCH DIE BEHÖRDEN
Sobald sich der Kostenträger auf Grundlage des Stunden- oder Zeitplans und des individuellen Bedarfs Ihres Kindes auf einen Umfang der Bewilligung festlegt, nutzen wir unsere Expertise dazu, die gesamte Behördenkommunikation zu übernehmen und die Begleitersuche einzuleiten.
6. AUSWAHL DES IDEALEN BEGLEITERS
Zur Bildung eines passgenauen Teams aus der Begleitung und Ihrem Schützling, setzen wir den Fokus während unseres Auswahlverfahrens auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und nehmen Sie mit in die Entscheidung.
7. AUFNAHME DER BEGLEITUNGSTÄTIGKEIT
Nach dieser umfassenden Matchingphase und eines ersten persönlichen Kennenlernens zwischen Familie und Begleitperson, kümmern wir uns um die weitere Kommunikation mit den relevanten Parteien und die letzten Schritte.
Nun kann es endlich losgehen – Hand in Hand in Richtung Zukunft!
IHRE CHECKLISTE
Laden Sie sich hier unsere Checkliste herunter, um Ihren Fortschritt auf dem Weg zu einer EducationHelp-Partnerschaft zu verfolgen
INFORMATION ZUR RECHTLICHEN GRUNDLAGE: ÜBERNAHME DER KOSTEN
Unser Schul- oder Individualbegleitungsangebot ist als Form der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Die Übernahme der Kosten erfolgt einkommensunabhängig und wird in diesem Rahmen gemäß § 54 SGB XII, § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX vollständig durch die zuständigen Sozialhilfeträger gewährleistet – unser Unterstützungs- und Beratungsangebot ist für Sie also vollkommen kostenlos.